Zur Person
Ulrich Stindt-van Well
Guten Tag. Ich heiße Ulrich Stindt-van Well. 2015 habe ich mich bei der IHK Berlin als Verwalter zertifizieren lassen, denn in unserer selbstverwalteten WEG stand ein Verwalterwechsel bevor. Für kleine WEG’s ist es schwierig eine preisgünstige Verwaltung zu finden. Der Verwaltungsaufwand ist der gleiche wie bei einer WEG mit vielen Wohneinheiten, deshalb rechnen sich kleinere WEG’s oft nicht für eine externe Verwaltung.
Altersbedingt habe ich die aktive WEG-Verwaltung aufgegeben. Meine Aufgabe sehe ich jetzt darin, die praktischen Erfahrungen aus meiner Verwaltertätigkeit an WEG’s weiterzugeben, die ohne Verwaltung sind.
Mein Coaching umfasst:
- Unterstützung bei der Planung des monatlichen Hausgeldes für die einzelnen Eigentumswohnungen
- Ratschläge für die Gestaltung der Rücklagen.
- Hinweise bei der Berücksichtigung der Preisentwicklung.
- Unterstützung bei der durchführung der Eigentümerversammlung
- Hilfe bei der Formulierung der Einladung.
- Hilfe bei der Formulierung von Beschlussanträge.
- Unterstützung beim Verfassen eines Protokolls.
- Unterstützung bei der Erstellung der Jahresabrechnung
- Absprache mit der WEG nach welchen Kostenverteilungsschlüssel die Eigentümer belastet werden.
- Auf Wunsch Aufstellung der absetzbaren Handwerker- und der haushaltsnahen Dienstleistung für das Finanzamt.
- Maßnahmen für Transparenz und Kontrolle
- monatliche Ausgabenkontrolle
- Übersicht über die monatliche Rücklagenentwicklung
- Auf Wunsch
- Vermittlung einer Rechtsberatung
- Vermittlung eines Schlichtungsgespräches
Ich bin an einem Coaching interessiert.
Wir sind eine Eigentümergemeinschaft ohne Verwaltung.
Leben im Eigentum
Ulrich Stindt-van Well
+49 (0) 176 144 831 83
svw[at]lebenimeigentum.net
Meine Dienstleistung gilt ausschließlich für den Geltungsbereich des deutschen "Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG)".
Beispiele
Beispiel 1
Die Eigentümer einer Doppelhaushälften konnten sich nicht einigen, wie ihr Wasserverbrauch abgerechnet werden soll. Beide Parteien hatten geeichte Wasserzähler Aber wie sollten die Forderungen des Wasserwerkes umgesetzt werden?
Beispiel 2
Die Eigentümer einer WEG oh. Verw. hatte keine nennenswerten Rücklagen für die Instandhaltung angespart, weil die Eigentümer sich unsicher waren wie die einzelnen Parteien belastet werden sollen.
Beispiel 3
Ein Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft hat sich sehr um die Liegenschaft gekümmert, und war der Meinung eine Schadensversicherung nicht abschließen zu müssen.
Beispiel 4
Zwei Eigentümer kündigten an, ihre Terrasse zu sanieren. Stattdessen erneuerten sie die Terrassen in das Gemeinschaftseigentum hinein.
Beispiel 5
In der Jahresabrechnung wurden die Eigentümer doppelt belastet. Einmal gingen sie in Vorleistung beim Kauf des Heizöles, zusätzlich wurden sie noch mit ihrem Heizölverbrauch belastet, ohne die Vorleistung zu berücksichtigen.
Beispiel 6
Bei der Abrechnung eines Wasserschadens strich die Versicherung ungerechtfertigterweise mehrere Posten der Handwerkerrechnung.